Bitte drehen Sie ihr Gerät
1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Berechtigten einerseits und Constantin Badawi („Kombiticket Austria“) andererseits. Berechtigter ist die bei der Bestellung eines Gutscheinhefts im Webshop www.kombiticket-austria.at unter „Berechtigter“ angegebene Person („Berechtigter“).
1.2 Der Berechtigte akzeptiert mit seiner Vertragserklärung, spätestens mit seiner Bestellung auf „www.kombiticket-austria.at“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Für alle Angebote von Kombiticket-Austria im Webshop gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop.
2 Vertragspartner
Vertragspartner des Berechtigten ist: Constantin Badawi („Kombiticket Austria“)
Unterdorf 3/6
6363 Westendorf
Österreich
3 Gutscheinhefte Kombiticket Austria
3.1 Die Produkte von Kombiticket Austria sind Gutscheinhefte, die dem Berechtigten gegen einen einmaligen gesammelten Eintrittspreis die einmaligen Zutritte in 9 ausgewählte Partnerunternehmen in Österreich oder 7 ausgewählte Sportveranstaltungen in Wien ermöglichen.
3.2 Die jeweils gültigen Preise für die beiden Produkte von Kombiticket Austria
„1 Land, 9 Unternehmen“
„1 Stadt, 7 Stadien“
sind (www.kombiticket-austria.at) für Kundinnen und Kunden im Webshop unter dem Punkt Sortiment ersichtlich.
4 Unternehmen, Sportvereine („Kooperationspartner“)
4.1 Mit dem jeweiligen Gutscheinheft erhält die Kundin oder der Kunde die Eintritte/Leistungen in/von jenen Partnerunternehmen beziehungsweise Partnervereinen, mit denen Kombiticket Austria entsprechende Partnerverträge abgeschlossen hat. Alle Angaben zu den Kooperationspartnern findet man auf der Webseite (www.kombiticket-austria.at) Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Die Partnerunternehmen und Partnervereine von Kombiticket Austria werden in diesen AGBs mit „Kooperationspartner“ zusammengefasst.
5 Registrierung des Berechtigten / Nutzerbereich
5.1 Um ein Kombiticket von Kombiticket Austria zu erwerben, muss der Berechtigte sich im Onlineshop von Kombiticket Austria registrieren. Das Kombiticket ist ab dem Datum des Kaufs
a) beim Produkt „1 Land, 9 Unternehmen“ 2 Jahre
b) beim Produkt „1 Stadt, 7 Stadien“ für die Sportsaison(en) 2020/21
gültig.
Die Eintritte mittels eines Gutscheinhefts von Kombiticket Austria können nur mit einem gültigen Gutscheinheft erfolgen. Das Gutscheinheft muss demzufolge vor der Inanspruchnahme der Leistungen der Kooperationspartner gekauft worden sein. Die Gutscheinhefte sind übertragbar, das heißt, sie sind nicht personengebunden.
6 Leistungserbringung durch den Kooperationspartner
6.1 Der Berechtigte ist während der Gültigkeitsdauer seines Gutscheinhefts berechtigt, ohne gesonderte Bezahlung die in der Beschreibung des Kooperationspartners auf der Webseite von Kombiticket Austria dargestellten Hauptleistungen nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen und zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kooperationspartners in Anspruch zu nehmen. Jeder Gutschein aus dem Gutscheinheft ist nur einmalig einlösbar.
6.2 Der Berechtigte wird bei Inanspruchnahme der Leistungen Vertragspartner des jeweiligen Kooperationspartners. Es gelten die jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners.
6.3 Die Erfüllung der Leistung des Kooperationspartners als solche stellt keine Leistungspflicht von Kombiticket Austria dar. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Kooperationspartner. Kombiticket Austria haftet nicht für die Leistungserbringung oder allfällige Schäden des Berechtigten aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Kooperationspartners.
6.4 Kombiticket Austria ist hinsichtlich der Leistungen des Kooperationspartners Vermittler und bietet dem Berechtigten die Möglichkeit 9 ausgewählte Unternehmen, beziehungsweise 7 ausgewählte Stadien zu besuchen.
6.5 Kombiticket Austria ist nicht verpflichtet, die Kooperationspartner oder die von ihnen angebotenen Leistungen auf ihre Sicherheit zu überprüfen oder diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. Es besteht somit keine Haftung für die Überwachung der Kooperationspartner.
6.6 Die Gutscheinhefte von Kombiticket Austria sind auch für Kinder erhältlich. Die Altersgrenzen variieren zwischen den verschiedenen Produkten (Gutscheinhefte)
a) Beim Gutscheinheft „1 Land, 9 Unternehmen“ liegt die Altersgrenze für ein Kinderticket bei 6-12 Jahren. Das Alter eines Berechtigten zum Kauf eines vergünstigten Kindertickets muss am Tag des Kaufes innerhalb dieser Grenze liegen.
b) Beim Gutscheinheft „1 Stadt, 7 Stadien“ liegt die Altersgrenze für ein Kinderticket bei 6-11 Jahren. Das Alter eines Berechtigten zum Kauf eines vergünstigten Kindertickets muss am Tag des Kaufes innerhalb der Grenze liegen.
Für Berechtigte, deren Alter unterhalb der Altersgrenze von 6-12 Jahren liegt, ist der Eintritt frei, sofern am Tag des Besuchs diese Grenze nicht überschritten wird.
Alle Berechtigte, deren Alter am Tag des Kaufes oberhalb der Grenze von 6-12 Jahren liegt, benötigen ein reguläres Gutscheinheft und bezahlen den regulären Preis.
6.7 Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Kooperationspartners muss der Berechtigte selbständig mit einem gültigen Gutscheinheft zum Erfüllungsort des Kooperationspartners anreisen. Der Kooperationspartner erhält den aus dem Gutscheinheft abgetrennten Gutschein und gewährt den Eintritt beziehungsweise erbringt die vereinbarten Leistung. Jene abgetrennten Seiten der Gutscheinhefte bleiben im Besitz des Kooperationspartners und werden zum Zweck der Marktforschung aufbewahrt und in regelmäßigen Abständen an Kombiticket-Austria weitergegeben. Durch die abgetrennten Gutscheine lassen sich keine Rückschlüsse auf den Berechtigten schließen. Das Sammeln dient lediglich dazu, dass Kombiticket Austria einen Überblick darüber bekommt, wie viele der 9 beziehungsweise 7 Kooperationspartner tatsächlich besucht wurden.
6.8 Der Kooperationspartner ist berechtigt, das Alter des Berechtigten zu prüfen. Der Berechtigte ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen.
7 Voranmeldungen
7.1 Bei manchen Leistungen der Kooperationspartner des Produktes „1 Land, 9 Unternehmen“ ist eine Reservierung im Vorhinein erforderlich. Auf den Gutscheinen jener Kooperationspartner, bei denen eine Voranmeldung erforderlich ist, ist dies auf den Gutscheinen eindeutig gekennzeichnet.
7.2 Bei allen übrigen Kooperationspartnern ist keine Anmeldung im Vorhinein erforderlich.
8 Angebote von Kooperationspartnern, Partnerprogramme
8.1 Mit einem gültigen Gutscheinheft von Kombiticket Austria kann der Berechtigte die auf „www.kombiticket-austria.at“ angegebenen Angebote von ausgewählten Kooperationspartnern in Anspruch nehmen.
8.2 Diese Leistungen stellen keine Leistung von Kombiticket Austria dar und werden von den jeweiligen Kooperationspartnern angeboten. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Kooperationspartner. Es gelten die Allgemeinen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners.
9 Verfügbarkeit
9.1 Die Inanspruchnahme der Leistungen der Kooperationspartner hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Öffnungszeiten) sind entweder auf dem Gutschein selbst, oder auf den Webseiten der jeweiligen Kooperationspartner ersichtlich. Weitergehende Informationen (z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners, besondere Benutzungsbedingungen) sind ebenfalls auf den Websites der jeweiligen Kooperationspartner oder unmittelbar am Standort der jeweiligen Kooperationspartner ausgewiesen.
9.2 Im Einzelfall können sich Einschränkungen oder der gänzliche Entfall von Leistungen von Kooperationspartnern aus witterungs-, saisonbedingten oder sonstigen Umständen wie Kapazitätsgrenzen, technischen Fehlfunktionen, Wartungsarbeiten oder behördlichen Auflagen ergeben.
9.3 Dem Berechtigten stehen bei Einschränkungen oder Entfall einzelner Leistungen aus den in 9.2 genannten Gründen keine Schadenersatz-, Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche zu, solange weiterhin die übrigen Kooperationspartner besucht werden können. Einschränkungen oder den Entfall von Leistungen wird Kombiticket Austria möglichst zeitnahe auf www.kombiticket-austria.at bekannt geben.
10 Gültigkeitsdauer
10.1
a) Die erste Sportsaison, die das Produkt „1 Stadt, 7 Stadien“ betrifft, beginnt am 15. März 2020. Ab diesem Tag können die ersten Sportveranstaltungen besucht werden. Diese Sportsaison endet im Juli 2021. Da Beginn und Ende der Sportsaison der unterschiedlichen Sportarten variieren und der Berechtigte sich den Tag der Leistung frei auswählen darf, muss der Berechtige die benötigten Informationen aus den Spielplänen auf den jeweiligen Webseiten der Kooperationspartner entnehmen.
b) Beim Produkt „1 Land, 9 Unternehmen“ ist grundsätzlich kein fixer Zeitrahmen festgelegt. Das Gutscheinheft ist ab Kaufdatum 2 Jahre gültig.
10.2 Der Berechtigte ist nur während der Gültigkeitsdauer berechtigt, die Leistungen der Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen.
10.3 Kombiticket Austria ist berechtigt, die Gültigkeit eines Gutscheinheftes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Missbrauch, wie zum Beispiel das Nicht-einhalten der in diesen AGBs angegebenen Altersgrenzen.
11 Verlust / Diebstahl
11.1 Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheinheftes gelten die Leistungen als verloren und es besteht kein Schadenersatzanspruch. Weder von Kombiticket Austria, noch von den jeweiligen Kooperationspartnern.
11.2 Bei der Weitergabe des Gutscheinheftes an Dritte liegt die volle Verantwortungen und das volle Risiko beim Berechtigten. Wie bei Verlust oder Diebstahl leisten weder Kombiticket Austria noch die Kooperationspartner Schadenersatz.
12 Datenschutz
Kombiticket Austria verarbeitet zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses die vom Berechtigten im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gebrachten Daten (Anrede, Vorname, Name, akademischer Grad, Straße, PLZ, Ort, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon).
13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG, der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
13.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Kombiticket Austria.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.
13.4 Die Vertragssprache ist deutsch.